Referententätigkeit zum Thema Inklusion im Qualifizierungskurs
Die Kindertagespflege befindet sich in einem Prozess qualitativer Weiterentwicklung. Gemäß § 22 SGB VIII bietet das Betreuungsangebot der Kindertagespflege einen familiennahen Lernort, der darauf abzielt, Bildungsprozesse von Kindern zu verstehen, zu begleiten und gezielt zu fördern.
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Landkreis Schwäbisch Hall unterstützt das Jugendamt im Rahmen ihrer Referententätigkeit zum Thema „Inklusion“. Dabei werden insbesondere folgende Schwerpunkte behandelt: Vorurteilsfreiheit, gesetzliche Grundlagen (wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das SGB IX), Barrierefreiheit sowie inklusiv gestaltete Öffentlichkeitsarbeit.
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