Pflegegeld bei Reha: Anspruch besteht weiter!
Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 SGB XI ist bei einer stationären Krankenbehandlung oder Reha oder häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Leistungen nach § 36 ist nach § 34 SGB XI für 4 Wochen weiter zu zahlen. In jüngster Zeit haben sich in unserer Beratung Fälle gemehrt, in denen dieser Anspruch nicht mehr ausgezahlt wurde. Deswegen stellen wir hier die Gesetzesgrundlage zur Verfügung.